Dienstag, 9. Februar 2016

Wegweisendes Urteil : BGH erklärt Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten für strafbar

Presseschau - Für Sie gelesen: 

Der Handel mit Flüssigkeiten für E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs derzeit in Deutschland strafbar. 
Allerdings ist die Rechtslage noch im Umbruch.
Bis Ende Mai muss eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht umgesetzt sein, die den Handel mit E-Zigaretten auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen damit Flüssigkeiten für E-Zigaretten zugelassen werden, die einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem nun vorerst einen Riegel vorgeschoben, indem er den Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten für strafbar erklärte. Das Urteil der Karlsruher Richter beruht auf dem derzeit gültigen Vorläufigen Tabakgesetz.

Auch der Handel mit sogenannten Liquids ist strafbar


Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage bislang unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.

In seiner Entscheidung vom 23. Dezember stuft der zuständige Strafsenat Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, nun dennoch als Tabakerzeugnis ein. Für solche Erzeugnisse ist nach den bisherigen Regelungen die Beimischung bestimmter Stoffe untersagt. Laut Urteil stellt das auch den Handel mit den Liquids für E-Zigaretten unter Strafe - denn diese Flüssigkeiten enthalten in der Regel solche Beimischungen wie Ethanol, Glyzerin und oft auch verschiedene Aromastoffe.

"Ein Urteil ohne Wert"


Die Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Händler, der solche Flüssigkeiten für elektrische Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat. Dass die vertriebenen Liquids gar keinen Rohtabak mehr enthielten, spielte für die Entscheidung keine Rolle. (Az. 2 StR 525/13)

Was das Urteil für die rund 5500 Verkaufsstellen in Deutschland in den kommenden Monaten bedeutet, war vorerst unklar. Nach Angaben des Verbands des eZigarettenhandels enthalten etwa 95 Prozent aller Liquids Nikotin, das in den allermeisten Fällen aus Tabak hergestellt ist.
 Der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel zeigte sich in einer ersten Reaktion verärgert über die Entscheidung. „Im Grunde ist das ein Urteil ohne Wert“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Trotzdem wird für 90 Tage ein illegaler Raum geschaffen.“

Quelle / Volltext: Focus

2 Kommentare:

  1. Die Aufregung ist groß. Wie uns mitgeteilt wurde hat bereits ein Gr0ßhändler eine grosse deutsche Anwaltskanzlei damit beauftragt, eine juristische Stellungnahme zu der neuen Problematik zu schreiben.
    Nur: Was soll das ?
    Keine anwaltliche Stellungsnahme kann die Istsituation ändern.Und die ist nun einmal so, daß das Handeln mit diesen Stoffen zur Zeit strafrechtlich sanktioniert werden kann.
    Und das ist auch richtig so !
    Diese tabakhändlermafia muss um jeden Preis gestoppt werden, insbesondere wenn man weiss, daß der Konzern Phillip Morris schon längst dabei ist, in Japan Liquids in den Markt zu bringen, in denen pulverisierter Tabak enthalten ist. Die Branche hat sich schon jeher "gesundgestossen", geht buchstäblich über Leichen.

    AntwortenLöschen
  2. Wettbewerbsrechtliche Komponente

    Online-Shops die bisher mit Liquids mit Nikotin gehandelt haben, müssen sehen, dass nun klar ist, dass der Verkauf unzulässig ist, durch den strafbaren Verstoss dürfte zugleich ein Verstoss gegen §3a UWG („Markverhaltensregel“, vormals §4 Nr.11 UWG) vorliegen. Auch wenn der Verkauf sofort eingestellt wird, können dokumentierte Verstöße von Gegnern jedenfalls 6 Monate lang (ab deren Kenntnis) verfolgt werden. Der Verkaufsstopp mag dabei eine strafrechtliche Relevanz haben, wettbewerbsrechtlich ist er wenig hilfreich (allerdings laufen Abmahner die Gefahr, dass das zu unterlassende Verhalten während eines laufenden Verfahrens zulässig wird und der Unterlassungsanspruch wegbricht – insoweit bin ich skeptisch ob hier jemand ernsthaft Energie investiert).

    AntwortenLöschen